Reservierung/ Buchung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehaus in Beuren – nachstehend Gästehaus Lichterturm genannt. Mit ihrer Reservierung und der Bestätigung des Gästehaus Lichterturms bietet der Vertragspartner des Gästehauses Lichterturm den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Reservierungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Erfolgt die Reservierung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die so genannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Reservierung gegenüber dem Gästehaus Lichterturm ist.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Dienstleister zustande und bedarf keiner besonderen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Leistung
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus der Reservierung und der Reservierungsbestätigung egal, ob mündlich oder schriftlich. Das Gästehaus Lichterturm behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, die z.B. die Sicherheit des Gastes betreffen, eine wesentliche Änderung der Leistungsinhalte zu erklären. Die Pension ist außerdem auch berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus Lichterturm dem zustimmt.
Zahlungen
Sollte nichts anderes vereinbart sein, ist die Auftragsumme mit der An- oder Abreise fällig. Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.
Rücktritt des Vertragspartners von der Veranstaltung
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten.
Der Rücktritt hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Gästehaus Lichterturm. Im Falle des Rücktritts kann der Dienstleister Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten können bis zu
- 30% des Gesamtpreises bei einer Stornierung bis 4 Tage vor Beginn betragen.
- 50% des Gesamtpreises bei einer Stornierung bis 1 Tag vor Beginn betragen.
- Bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn der Reservierung erfolgt keine Rückerstattung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Rücktritt durch das Gästehaus Lichterturm von der Reservierung
Der Dienstleister hat das Recht, eine Reservierung zu stornieren
oder zu beenden, wenn durch Naturgewalten (z.B. Gewitter, Sturm, Lawinen, Hochwasser etc.) Gefahr für die Gäste besteht. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B.
an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden. Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei vom Teilnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlichen, herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden
sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestellten Möbeln und Ausstattungen der
Zimmer. Bei Kindern oder Jugendlichen haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich
in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Die Pension kann dem Vertragspartner bzw.
den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt
ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Zimmerbereitstellung und –rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Gästehaus ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist das Gästehaus Lichterturm verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden des Gästehauses zu zahlen.
In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Wird gegen
diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Für die Aufbewahrung von Essen steht neben der Minibar
auf den Zimmern auch der private Kühlschrank der Familie Huber jederzeit zur Verfügung.
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Gäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
Haftung
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung frei. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Eine Haftung des Gästehauses für Leistungen Dritter besteht nicht.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen des Gästehauses Lichterturm übernimmt das Gästehaus keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis
auf grobe Fahrlässigkeit durch das Gästehaus, auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis
obliegt dem Gast.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus Lichterturm bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet
dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage des Gästehauses Lichterturm und liegt ferner in den Informationsmappen zur
Einsichtnahme aus. Familie Huber, hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten und macht sich deren Inhalt nicht zu Eigen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den
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Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.